Mein Weg mit Musik.
Förderfonds für musikalische Begabung.

Johannes Dälken, der langjährige Vorstandsvorsitzende der Felicitas und Werner Egerland-Stiftung, der den Werdegang der Stiftung seit deren Einrichtung 2003 begleitet und mitgestaltet hatte, verstarb 2025. Ein zentrales Anliegen bei seinem Engagement für die Stiftung war es, Kindern und Jugendlichen einen Zugang zur Musik zu ermöglichen und ihre persönliche musikalische Entwicklung zu fördern. In Erinnerung an Johannes Dälken haben Vorstand und Beirat im Jahr 2026 „Mein Weg mit Musik. Förderfonds für musikalische Begabung“ als Sonderförderprogramm eingerichtet.
Ist Musik wichtig in deinem Leben?
Bist du zwischen 10 und 20 Jahre alt und wohnst in Osnabrück oder der Umgebung?
Hast du einen Wunsch, der mit Musik zu tun hat, und du kannst ihn dir nicht erfüllen?
Dann bewirb dich um eine Förderung bei „Mein Weg mit Musik“.
Worum geht es?
Wir möchten Kindern und Jugendlichen in der Region Osnabrück musikalische Wünsche erfüllen: Wünsche, die euch weiterbringen in eurem Musikmachen. Wünsche, die euch neue Möglichkeiten eröffnen. Wünsche, die bislang Wünsche bleiben mussten.
Wie geht es?
Online-Formular
- Füll das Formular aus.
- Trage auch den Namen und die Kontaktdaten (Mail-Adresse, Telefonnummer) einer erwachsenen Person ein, die deinen Wunsch unterstützen möchte (Instrumentallehrkraft, Klassenleitung, Chorleitung, Schulsozialarbeit, …). Diese bitten wir dann um weitere Einschätzungen.
- Wenn du noch nicht 18 bist:
Trage den Namen und die Kontaktdaten (Mail-Adresse, Telefonnummer) deiner Eltern/Erziehungsberechtigten ein. Denn sie müssen deiner Bewerbung zustimmen.
Per Mail oder Brief
- Füll das Formular aus. Das Formular kannst du hier herunterladen.
- Lass den Empfehlungsbogen durch eine erwachsene Person, die deinen Wunsch unterstützen möchte (Instrumentallehrkraft, Klassenleitung, Chorleitung, Schulsozialarbeit, …) ausfüllen.
- Wenn du noch nicht 18 bist:
Lass deine Eltern / Erziehungsberechtigte die Zustimmung unterschreiben. - Sende alles als Brief oder eingescannt als Mail an die Felicitas und Werner Egerland-Stiftung.
Sie kennen begabte Kinder/Jugendliche, die Sie in ihrer musikalischen Entwicklung fördern möchten?
Unterstützen Sie sie bei einer Bewerbung bei „Mein Weg mit Musik“!
Mit den Mitteln aus dem Förderfonds sollen Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 20 Jahren aus der Region Osnabrück unterstützt werden, die in ihrer persönlichen musikalischen Entwicklung an einem Punkt angekommen sind, an dem sich ihr individuelles Potential aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht ausreichend weiterentwickeln kann. Bei der Bewerbung um eine Förderung steht der individuelle Weg, nicht der absolute Leistungsstand im Fokus. Der Förderfonds richtet sich an Jugendliche, die sich in der studienvorbereitenden Ausbildung befinden, ebenso wie an junge Menschen, die aufgrund einer faszinierenden AG-Erfahrung nun ihre musikalische Ausbildung an der Musikschule beginnen möchten.
Gefördert werden können Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 20 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Region Osnabrück haben (Stadt und Landkreis Osnabrück sowie angrenzende Kommunen). Es gibt keine feste Fördersumme, sondern die Möglichkeit bedarfsbezogen zu beantragen. Die maximale Einzelförderung beträgt 3000€.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Das ausgefüllte Bewerbungsformular des/der Jugendlichen als Motivationsschreiben.
- Die Empfehlung durch eine pädagogische oder musikalische Fachkraft.
- Bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten
Sie wurden um eine Empfehlung gebeten?
Bitte füllen Sie den Fragebogen für Empfehlungen aus.
Unterlagen ausfüllen und einsenden an info@egerland-stiftung.de
oder
Felicitas und Werner Egerland-Stiftung
Blumenthalstr. 11
49076 Osnabrück
Bewerbungsschluss ist der 30.9.2026
Bei Fragen: info@egerland-stiftung.de, 0541 – 409 99 020
Für den ersten Förderzeitraum November 2026 – Oktober 2028 stehen insgesamt 10.000 € zur Verfügung. Eine Bewerbung ist bis zum 30.9.2026 möglich. Sollten nicht alle Mittel für diesen Förderzeitraum ausgeschüttet werden, wird eine weitere Bewerbungsfrist bekannt gegeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
