Richtlinien

Hinweise für Stiftungsanträge

1.
Bevor Sie bei uns einen Antrag auf Projektförderung stellen, sollten Sie Folgendes prüfen:

  • Entspricht Ihr Projekt unserem Satzungszweck, finden Sie sich in unserer Förderphilosophie wieder?
  • Sind Kinder und/oder Jugendliche (bis 27 Jahre) aktiv an Ihrem Vorhaben beteiligt, partizipieren
    sie von einer möglichen Förderung?
  • Sehen Sie die Felicitas und Werner Egerland Stiftung als wirklichen Partner und nicht allein als finanziellen „Notnagel“?
  • Hat Ihr Projekt eine reelle Chance, sich zu verselbstständigen, können vielleicht andere von
    Ihren Gedanken lernen?
  • Wie wird der Erfolg Ihres Projektes gemessen, inhaltlich wie quantitativ?

2.
Gerne können Sie auch vorab mit uns Kontakt aufnehmen, um aufkommende Fragen zu klären. Das Beste ist, wenn Sie uns eine Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens schicken. Wir melden uns dann schriftlich oder telefonisch. Auch wenn wir telefonisch eine Förderungsmöglichkeit in Aussicht stellen, bedeutet dies noch keine Förderzusage.


3.
Anträge sind per E-Mail zu richten an info@egerland-stiftung.de oder an unsere Postadresse Blumenthalstraße 11, 49076 Osnabrück.
Für Anträge sind keine besonderen Formalien vorgeschrieben. Jedoch sollte der Antrag erhalten:

  • Anschreiben mit Nennung des Antragstellers, des Projekttitels und der beantragten Summe
  • Projektsteckbrief: Titel, Beteiligte, Zielgruppe, Thema, Laufzeit, Fördersumme und Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1/2 Seite)
  • ausführlichere Projektskizze
  • Kostenfinanzierungsplan
  • gegebenenfalls, falls Sie den Antrag für eine als gemeinnützig anerkannte Organisation stellen, bitte Nachweise über die Anerkennung als gemeinnützig beifügen (Freistellungsbescheid)
  • Darstellung der geplanten Öffentlichkeitsarbeit unter Einbeziehung unserer Stiftung
  • ggf. Terminplanung unter Angabe des Zeitpunkts, zu dem die Fördermittel genötigt werden.

4.
Über die eingehenden Anträge wird 3x pro Jahr beraten. Die aktuellen Einreichfristen entnehmen Sie bitte der Homepage. Bitte beachten Sie, dass die Anträge zu jeweiligen Frist vollständig vorliegen müssen. Das Projektbüro berät Sie gerne im Vorfeld.


5.
Von Zwischenanfragen bitten wir abzusehen. Sobald wir in den Gremien über Ihren Antrag entschieden haben, werden wir Sie informieren. Ebenso werden wir uns melden, wenn es unsererseits Rückfragen gibt.


6.
Wenn Sie von uns eine Förderzusage erhalten haben, bitten wir Folgendes zu beachten:

  • Bewilligte Mittel sind per E-Mail abzurufen, auch wenn sich aus Ihrem Antrag ergibt, wann die Mittel benötigt werden. Die Anforderung der Fördermittel sollte mindestens 14 Tage vor dem Termin, zu dem sie zur Verfügung stehen müssen, erfolgen.
  • Sofern Sie als gemeinnützig anerkannte Organisation (Stiftung, Verein, gGmbH) Fördermittel von uns erhalten, übersenden Sie uns bitte unverzüglich nach Zahlungseingang eine Spendenquittung entsprechend den Vorgaben der Finanzverwaltung. Einen Verwendungsnachweis müssen Sie uns dann nur zur Verfügung stellen, wenn wir diesen anfordern.
  • Bei Projekten, die nicht von einer als gemeinnützig anerkannten Organisation durchgeführt werden, ist uns nach Projektabschluss ein detaillierter Verwendungsnachweis mit entsprechenden Kostenbelegen zuzusenden.
  • Für die Öffentlichkeitsarbeit ist unser Original-Logo zu verwenden. Dies kann bei Klartext Grafikbüro GmbH & Co. KG, Frau Karen Wortmann, Markt 13, 49074 Osnabrück, unter der Mailadresse Wortmann@Klartext-Grafik.de angefordert werden. Bei der Anforderung ist möglichst eine Kopie unserer Förderzusage beizulegen.
  • Vor Verwendung/Publikation unseres Logos ist eine Freigabe durch die Stiftung einzuholen, um eine angemessene visuelle Kommunikation sicherzustellen.
  • Pressetermine sind rechtzeitig mit der Stiftung per E-Mail/Telefon abzustimmen. Wir werden dann entscheiden, ob ein Vertreter unserer Stiftung daran teilnimmt.
  • In allen vom Projektträger verantworteten Publikationen, die das geförderte Projekt betreffen, ist das Logo der Stiftung abzubilden.

7.
Da wir laufend auf unserer Homepage über die von uns geförderten Projekte berichten, stellen Sie uns bitte nach Projektende Texte und Fotos zur Verfügung. Urheberrechte Dritter bitten wir zu beachten.


Richtlinien über die Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen

Der Vorstand der Stiftung hat mit Zustimmung des Stiftungsbeirates für die Vergabe von Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung von Jugendlichen im Bereich der Kunst, Kultur und Wissenschaft gemäß § 2 Ziffer 2 der Satzung folgende Richtlinien beschlossen:


§ 1 Allgemeines

  1. Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen können nach dem Willen der Stifterin nur zur Förderung von Jugendlichen im Bereich der Kunst, Kultur und Wissenschaft vergeben werden.
  2. Durch die Gewährung von Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen sollen die Empfänger ermutigt und unterstützt werden, durch persönliche Initiative und Eigenmotivation einen außerordentlichen Erfolg im Bereich der Kunst, Kultur und Wissenschaft zu erreichen.
  3. Die Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen sollen dazu dienen, einen durch herausragende Leistungen im Bereich der Kunst oder Kultur oder im Bereich der Wissenschaft erkennbaren Erfolg von Jugendlichen zu unterstützen und den Jugendlichen die dafür erforderliche finanzielle Unabhängigkeit zu gewähren.

§ 2 Voraussetzungen für die Vergabe von Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen

  1. Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen können gemäß § 4 Abs. 1 als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden, wenn der Begünstigte durch seine künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit gehindert ist, am Erwerbsleben teilzunehmen und er die zum Lebensunterhalt erforderlichen Beträge nicht aus eigener Kraft oder nicht in ausreichendem Maße beschaffen kann. Die dem Empfänger zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung stehenden Mittel (Nettoeinkommen) dürfen den dreifachen Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht übersteigen. Unterhaltsverpflichtungen Dritter sind angemessen zu berücksichtigen.
  2. Zuwendungen können gemäß § 4 Abs. 2 als Zuschuss zur Anfertigung von Forschungsarbeiten von Jugendlichen oder als Beitrag für kulturelle Betätigungen gewährt werden.

§ 3 Vergabeverfahren

  1. Anträge auf die Gewährung von Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen sind schriftlich an die Felicitas und Werner Egerland Stiftung, Blumenthalstraße 11, 49076 Osnabrück, zu richten. Die Anträge sollen alle Angaben enthalten, die nach diesen Richtlinien zur Prüfung des Antrages erforderlich sind. Insbesondere sind beizufügen:
    • Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Gutachten von mindestens einem Hochschullehrer über bisher erbrachte Leistungen bei Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten
    • Gutachten eines Hochschullehrers oder Lehrers einer Kunst- bzw. Musikakademie bei Förderung künstlerischer oder sonstiger kultureller Betätigung
    • Der Vorstand kann ergänzende Gutachten oder Stellungnahme anfordern.
  2. Entscheidungen über die Vergabe von Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen trifft der Vorstand. Der Vorstand setzt auch die Höhe der Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen fest. Seine Entscheidung ist endgültig.
  3. Auf die Gewährung von Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.

§ 4 Form und Höhe der Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen

  1. Stipendien oder Beihilfen als Hilfe zum Lebensunterhalt können nur gewährt werden, wenn der Begünstigte nachweist, dass er wegen der geförderten künstlerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeit die zum Lebensunterhalt erforderlichen Mittel nicht aus eigener Kraft oder nicht in ausreichendem Maße beschaffen kann. Hilfe zum Lebensunterhalt wird in monatlichen Teilbeträgen von bis zu € 250,00 ausgezahlt. Die Förderungsdauer beträgt höchstens vierundzwanzig Monate.
  2. Einmalige Zuwendungen können gewährt werden für
    • die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit;
    • die Anschaffung von Hilfsmitteln im Bereich der Kunst oder Musik.

    Über die sachgerechte Inanspruchnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Höhe der Zuwendungen kann bis zu € 2.500,00 betragen.

  3. Die Höhe der Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen sind Richtwerte, die bei Bedarf geändert werden können. Insoweit ist auch die Gewährung höherer Beträge als unter Absatz 1 und 2 vorgesehen, zulässig. Insoweit bedarf es eines Vorstandsbeschlusses. Stehen keine geeigneten Empfänger zur Verfügung, können die dafür vorgesehenen Mittel zur Vergabe von Preisen an besonders herausragende wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen von Jugendlichen verwendet werden.

§ 5 Wegfall der Voraussetzungen

  1. Bei Wegfall der Voraussetzungen für die Gewährung von Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen wird die Förderung eingestellt. Rückforderungen behält sich die Stiftung vor.
  2. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand in Benehmen mit dem Vorsitzenden des Kuratoriums.

Hinweise

Bitte denken Sie daran, Ihrer Projektskizze ein Antragsschreiben beizufügen, in dem Antragsteller, Projekttitel und beantragte Summe genannt werden. Stellen Sie bitte der Projektskizze einen Projektsteckbrief mit allen relevanten Eckdaten sowie einer Kurzbeschreibung voran.
Weitere Informationen zu Antragstellung, Kostenfinanzierungsplänen, Mittelverwendungsnachweis, Öffentlichkeitsarbeit und Datenschutz finden Sie auf den Informationsblättern im

Downloadbereich

Faire Honorare

Künstlerische und kulturpädagogische Arbeit erfordert Qualität, Qualifikation und Engagement. Wir legen Wert auf hochwertige Arbeit in den von uns geförderten Projekten. Ebenso legen wir aber auch Wert auf eine faire Vergütung von künstlerischer und kulturpädagogischer Arbeit, insbesondere bei freischaffenden Beteiligten, Honorarkräften etc.
Wir fordern daher auf, bei Anträgen die Orientierungsgrößen der jeweils zuständigen Fachverbände hinsichtlich Mindestvergütung nicht zu unterschreiten. Sollte keine spezifische Empfehlung vorliegen, orientieren Sie sich bitte an den Maßgaben für ähnliche Tätigkeiten anderer Sparten. Bitte beachten Sie bei der Stundenkalkulation auch evt. Vor- und Nachbearbeitungszeiten.

Orientierung hinsichtlich der Empfehlungen der Fachverbände finden Sie hier: